Betriebsordnung

  1. Die Campbetriebsordnung bezieht sich auf den für Zelte, Wohnwagen und Wohneinheiten (Mobilheime, Hütten, Pension Na Stráni, Pensionen Gaudeo, Appartementshütte U Mostu)  bestimmten Raum im Areal des Frainer Strands und Camps, deren Betreiber die Gesellschaft  Vranovská pláž s.r.o., Mladoňovice 65, DIČ: CZ02162695 ist.
  2. Im Areal des Camps können nur solche Personen unterkommen, die sich ordentlich an der Rezeption bei der Einfahrt ins Areal anmelden, ihren Personalanweis vorlegen und die Unterkunftsgebühr bezahlen. Jede untergebrachte Person im Zelt oder im Wohnwagen erhält eine Registrierungsnummer, die wegen der ständigen Kontrolle sichtbar befestigt.
  3. Der Unterkunftsbetreiber kann in besonderen Fällen dem Gast eine Unterkunft zuteilen, die im Grunde von der Bestellung nicht abweicht, obwohl er die Bestellung verbindlich bestätigt hat.
  4. Bestellung, die vom Unterkunftsbetreiber  bestätigt wurde, kann der Besteller  stornieren oder ändern, ohne eine Stornogebühr zahlen zu müssen, und zwar mindestens 60 Tage vor der angekündigten Anreise.
  5. Bei der Abreise aus dem Areal und dem Wiedereintritt legt der Gast Permanentkarte mit einem gültigen Aufenthaltsausweis vor.
  6. Der Aufenthalt im Camp ist nur solchen Personen erlaubt, die keine Bazillenträger sind, nicht von einer Infektions- oder Parasitärerkrankung betroffen sind oder die unter eine erhöhte Gesundheitsaufsicht oder eine Quarantäne gestellt wurden.
  7. Wenn es nicht anders vereinbart wurde, ist der Aufenthaltsantritt  ab 15:00 Uhr möglich. Der Gast ist verpflichtet, die Wohneinheit, spätestens am letzten Tag des Aufenthalts bis 9:00 Uhr, den Zelt- oder Wohnwagensraum spätestens bis 12:00 Uhr zu verlassen. Wenn der Gast diese Frist nicht einhält, ist der Unterkunftsbetreiber berechtigt  den Preis für den nächsten Tag des Aufenthalts zu verlangen.
  8. Gast, der vor 6 Uhr in der Früh  unterkommt, ist verpflichtet, den Preis für die ganze Nacht zu zahlen.
  9. Der Gast bezahlt für die Unterkunft im Voraus.
  10. Am Ende des Aufenthalts muss der Gast Lichter ausschalten, Wasserhähne , Fenster und Türen schließen und Schlüssel an den Verwalter der Wohneinheit übergeben.
  11. Personen, die im Camp unterkommen sind, sind verpflichtet, Sauberkeit und Ordnung zu beachten. Sie können nur im speziell abgesonderte Plätze Zelte bauen und Kraftfahrzeuge parken. Sie sind verpflichtet,  sich an den Verordnungen zu halten, die von den Gemeindebehörden Štítary und Frain an der Thaya erlassen wurden, genauso an der Verordnung über die Wasserquellenschutzzone.
  12. Für den Kommunalabfall gibt es spezialle Container  an vorgesehenen Plätzen. Es ist verboten, Abfälle an anderen Plätzen abzulagern.
  13. Von 00:00 bis 8:00 Uhr müssen die Gäste Nachtruhe beachten. Bei Kulturveranstaltungen gibt se die Nachtruhe von 2:00 bis 8:00 Uhr.
  14. Feuer kann man nur an solchen Stellen machen, die dafür vorgesehen sind und die vom Campbetreiber ordentlich bezeichnet sind.
  15. Waschen von Kraftfahrzeugen und ihre Instandhaltung ist in dem ganzen Areal streng verboten. Parken von Kraftfahrzeugen in der Wasserquellenschutzzone, wenn auch nur für eine kurze Zeit, ist verboten.
  16. Alle Besucher und untergebrachte  Personen können im Areal des Frainer Strands und Camps Kraftfahrzeuge nur an vorgesehenen Plätzen mit der Zustimmung vom Betreiber parken. Der Betreiber des Frainer Strands und Camps behält sich das Recht am Abschleppen des Autos, das entgegen dieser Vereinbarung geparkt ist, also an dem Platz, der nicht für das Parken vorgesehen und auf der Grundlage der Zustimmung vorbehalten ist.
  17. Im ganzen Areal des Frainer Strands, Camps und Wohneinheiten ist Benutzung einer eigenen Zapfvorrichtung für Bier und Limo, einschließlich Konsum des eigenen Fassbier verboten.
  18. Die Verantwortung für Schäden, die dem Unterkunftsbetreiber an seinem Eigentum verursacht werden, sind vom Gast zu tragen und zwar gemäß den allgemeinen Pflichtvorschriften.
  19. Es ist verboten, in den Wohneinheiten eigene Elektrogeräte zu verwenden.
  20. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, die Kinder ohne Begleitung von Erwachsenen in den Räumlichkeiten des Betreibers zu verlassen.
  21. Hunde und andere Tieren sind  in den Räumlichkeiten des Unterkunftsbetreibers, im ganzen Campareal und in den Wohneinheiten nicht erlaubt.
  22. Der Unterkunftsbetreiber haftet für Geld, Personalausweise und andere Wertsachen nur in dem Fall, wenn diese Sachen an ihn zur Aufbewahrung übergeben werden. Der Unterkunftsbetreiber  nicht haftet für die anderswo abgelegte Sachen.
  23. Jeder Gast nimmt zur Kenntnis, dass Campareal mit dem Kamerasystem des Campbetreibers monitoriert wird und deshalb jeder Gast nimmt zur Kenntnis, dass er mit diesem Kamerasystem monitoriert werden kann, wobei er damit einverstanden ist.
  24. Jeder Gast muss mit dieser Betriebsordnung einverstanden sein und muss diese einhalten. Durch die Bezahlung der Unterkunft oder der Eintrittskarte erklärt der Gast, dass er mit dieser Betriebsordnung einverstanden wurde.
  25. Die Campbetriebsordnung ist für alle Personen verpflichtend, die sich im Areal des Frainer Strands, Camps und Wohneinheiten aufhalten. Jede Person, die die Campbetriebsordnung verletzt, wird aus dem Frainer Strand, Camp und Wohneinheiten ausgewiesen und zwar ohne einen Schadenersatzanspruch. Im Fall einer Beschädigung oder einer Zerstörung von Geräten des Unterkunftsbetreibers  wird von dieser Person ein Mindestbetrag von 500 CZK  ein dem Schaden entsprechender Betrag verlangt.
  26. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthaltes seitens des Gastes gibt der Unterkunftsbetreiber das Geld nur nach Vorlegung eines Arztberichtes zurück.
  27. Der Gast ist verpflichtet, die Verordnung von der Gemeindebehörde Frain an der Thaya Nr. 4/1998 einzuhalten, sonst kann er ausgewiesen werden und ist einverstanden damit, dass sein Kraftfahrzeug auf seine Kosten abgeschleppt werden kann.
  28. Der Gast ist mit machen von Fotos oder Aufnahme zB. bei kulturellen, gesselschaftlichen oder sportlichen Gelegenheiten einverstanden, falls weder keine Evidenz bei ihrer Anwendung gebildet wird  noch keine personalen Angabe zu aufgezeichneten Personen systematisch zuordnen werden. Diese Fotos und Aufnahme werden nur für Marketingzwecke benutzt.
  29. Der Kempbesucher ist mit Leistung von personalen Angaben bei Unterkunftregistrierung einverstanden und erklärt, dass diese Angabe freiwillig geleistet wurden.

Diese Campbetriebsordnung gilt ab 1. 1. 2023

Pavel Svoboda
Geschäftsführer